Die Alleluia der Osterzeit – was diese über die Herkunft eines Liber ordinarius mitzuteilen haben

Vortrag von Peter Wittwer bei der Fachtagung zur Liber ordinarius-Forschung vom 06.-09.09.2017 in Graz.

Ich wusste wenig von den Regularkanonikern, und ich hatte noch nie etwas vom Stift Marbach im Elsass gehört, als ich – etliche Jahre nach Abschluss meiner Studien – eine Arbeit über einen Liber ordinarius begann. Dieser befand sich als Ms. BNQ 52 in Aarau, in der Bibliothek des schweizerischen Kantons Aargau. Dieses Manuskript war in der zweiten Hälfte des 14. Jh. geschrieben worden, stammte aus Zurzach, einer kleinen Stadt am Ufer des Rheins.

In Zurzach befindet sich das Grab der hl. Verena, einer koptischen Heiligen, verbunden mit der Thebäischen Legion. Wir Schweizer rühmen uns, von den Kopten unser Christentum bekommen zu haben. Über dem Grab von Verena entstand im Mittelalter ein Chorherrenstift. Um 1370, als der Liber ordinarius geschrieben wurde, lebte dort eine Anzahl säkularer Chorherren, die sich dem Bischof von Konstanz unterstellt wussten. Meiner Ansicht nach konnte es gar nicht anders sein, als dass dieser Liber ordinarius von Zurzach die Liturgie von Konstanz enthält, zu welcher Diözese das kleine Verenastift gehörte. Spannend aber wurde es, als ich realisierte, dass die im Liber ordinarius enthaltene Liturgie überhaupt nicht mit jener von Konstanz korrespondierte. So wäre es eigentlich bei einem Stift säkularer Kanoniker zu erwarten gewesen.

Was tat ich also? Ich schrieb mir die Initien jener liturgischen Texte heraus, von denen ich wusste, dass sie noch von Diözese zu Diözese, aber auch – in kontemplativen Gemeinschaften – von einer Ordensfamilie zur anderen sich unterschieden. Ich erwartete demnach, im Liber ordinarius von Zurzach eindeutig Konstanzer Liturgie zu finden, soweit sich diese nicht bereits mit den anderen Diözesen vereinheitlich hatte. Und das war eben nicht der Fall. Auch schafften mir Vergleiche mit Messbüchern anderer Diözesen und Chorherrenstifte zunächst keine Klarheit, bis mich mein Doktorvater einmal auf das Stift Marbach im Elsass hinwies, von dem ich bis damals kaum etwas wusste. Das Nachschlagewerk von Hesbert „Corpus antiphonalium officii“ vermittelte mir dazu erste Übereinstimmungen, auch wenn es den Namen Marbach nicht erwähnte. Auf diesen stiess ich im Buch von Josef Siegwart über „Die Chorherren- und Chorfrauengemeinschaften in der deutschsprachigen Schweiz vom 6. Jh. bis 1160“. Es schwieg sich zwar über das kleine Stift in Zurzach aus – aber die Antwort meiner liturgischen Suche war eindeutig: Das Verenastift musste einmal in Verbundenheit mit diesem Stift Marbach im Elsass gestanden sein.

Ich machte mich auf, in meinem Liber ordinarius nach entsprechenden Hinweisen zu suchen. Das zu Grunde liegende Kalendar, die Matutinresponsorien des Stundengebets, die sog. „Historia Clama“ – dies und manch anderes gab mir nach und nach die Gewissheit, auf dem richtigen Weg zu sein. Hier möchte ich jetzt nur eines der verschiedenen Elemente vorstellen, die ich fürs erste einmal gründlich ansah: die Alleluiaverse der österlichen Woche und der nachfolgenden Sonntage der Osterzeit. Von diesen war mir bewusst, dass sie – im Gegensatz zu den anderen Gesängen der Messe – noch über lange Zeit hinweg in einem eigenen Alleluia-Faszikel überliefert wurden, bis man sie dann auch ins übliche Missale integrierte. Und genau mit diesen österlichen Alleluias machte ich nun bereits meine erste Erfahrung: Die wenigen Alleluiaverse der Osterwoche und der Sonntage nach Ostern, die der Liber ordinarius von Zurzach aufweist, stimmen in keiner Weise mit dem Messbuch von Konstanz überein. Und dies, obschon es sich – als 1370 der Liber ordinarius entstand – um die gottesdienstliche Ordnung säkularer Chorherren handelte, die durchaus unabhängig von einer Ordensgemeinschaft waren und direkt dem Bischof von Konstanz unterstanden.

So verglich ich als erstes diese Ordnung der österlichen Alleluiaverse mit jener der umliegenden Diözesen – und fand auch jetzt nirgendwo Entsprechung. Da ich für diese – und auch weitere – Elemente in keiner Diözese Parallelen fand, durfte und musste ich davon ausgehen, dass das Chorherrenstift Zurzach ursprünglich ein reguliertes Stift war, einst mit einem Mutterstift verbunden, immer noch dessen Liturgie zelebrierend. Und da erschien mir der Hinweis auf das elsässische Marbach wie ein Licht in der Nacht, das mir den weiteren Weg erleichtern sollte.

Nun aber: ein Messbuch aus Marbach fand ich nirgends. Hingegen fand ich Handschriften mit Parallelen zu meinem Manuskript aus Zurzach. (Ich erwähne jetzt nur Manuskripte, die mir Korrespondenz mit meinen österlichen Alleluiaversen signalisierten.) – So fand ich zunächst in der Bibliothek des elsässischen Colmar in Ms. 429 einen Liber missalis aus dem Chorfrauenstift Schwarzenthann, der mit den in meinem Manuskript enthaltenen Osteralleluia korrespondierte – und der erst noch die bei mir fehlenden ersetzte. Schwarzenthann war das weibliche Pendant zu Marbach und lag in dessen unmittelbarer Nähe. Dieser Liber missalis enthielt nicht nur alle im Zurzacher Liber ordinarius vorhandenen österlichen Alleluia, vielmehr ergänzte er die hier durch Blattverlust fehlenden Ostergesänge. In diesem Liber missalis lag mir – wie es mir andere Details bestätigten – ein guterhaltenes Missale nach der Ordnung der Marbacher Chorherren vor. Nicht ganz so vollständig war dann auch noch Ms. Colmar 409, dem lediglich zwei Alleluiaverse der Osterwoche fehlten.

Dann stiess ich auf die Handschriften 18 und 22 in der Bischöflichen Bibliothek von Sitten im Schweizer Kanton Wallis. Von diesen stand fest, dass sie dem Stift der regulierten Chorherren und Chorfrauen von Interlaken im Berner Oberland gehört hatten. Mit Ausnahme des 3. bis 5. Sonntages nach Ostern – deren Alleluia sich der Diözese von Lausanne angepasst hatten – deckten auch sie sich mit der österlichen Liturgie von Marbach. Auch in diesen Manuskripten fand ich zuverlässige Identität mit meinem Liber ordinarius von Zurzach.

Und schliesslich stiess ich noch auf Ms. Rheinau 55, das in der Zürcher Zentralbibliothek aufbewahrt wird, durch seine österlichen Alleluia – und andere Übereinstimmungen – eindeutig seine Herkunft aus einem Chorherrenstift der Marbacher Ordnung signalisierte, und erst noch Verbindungslinien zur Konstanzer Diözese aufwies. Und auch noch entdeckte ich in Ms. 1139 der Universitätsbibliothek von Freiburg i.Br. ein weiteres Graduale, das seiner Übereinstimmung nach ebenfalls eindeutig einem Chorherrenstift in der Verbindung mit Marbach gehört haben musste und erst noch auch in der Konstanzer Diözese gelegen war.

Von Marbach selbst habe ich keine liturgischen Codices gefunden. Das bedauerte ich – aber der Fall war bereits klar: Marbach gehörte zwar kirchlich zum Bistum Basel, in weltlicher Ordnung durch seine Lage im Elsass jedoch zum Bistum Strassburg. Das Chorherrenstift hatte aber seine eigene liturgische Ordnung bewahrt und übergab diese auch den mit ihm liierten Augustiner-Chorherrenstiften wie eben Schwarzenthann und Interlaken und anderen – und nun eben auch Zurzach am Rhein.

Damit stand fürs erste einmal folgendes fest: Als etwa 1370 der Zurzacher Liber ordinarius geschrieben wurde, gehörte das inzwischen säkular gewordene Kanonikerstift zum Bistum Konstanz. Es musste aber in früheren Zeiten den regulierten Kanonikern von Marbach im Elsass verbunden gewesen sein, und damit dessen Lebensordnung und Liturgie übernommen haben. Und weiterhin diese Liturgie gepflegt haben, als es längst nicht mehr zu einer Familie regulierter Stifte gehörte. Dass Zurzach die Liturgie von Marbach im Elsass übernommen hatte, war vorher nicht bekannt – aber allein schon die Alleluia der österlichen Zeit schafften hier Klarheit. – Eines wurde deutlich: Sowohl Zurzach wie Interlaken, aber auch die Stifte der Mss. Zürich 55 und Freiburg 1139 sind – mindestens zur Zeit ihrer Gründung – nicht dem Bischof ihrer Diözese zugehörig, sondern vielmehr als reguliertes Stift in der liturgischen Abhängigkeit zu Marbach zu sehen.

Übrigens muss dieser Einfluss Marbachs im 11. und 12. Jahrhundert sich noch weit hinaus über das Gebiet im Elsass und in der Schweiz ausgedehnt haben. Auch da haben die Alleluiaordnungen der Gottesdienste noch mitzureden. Wir finden die gleichen oder nur leicht angepassten österlichen Alleluiareihen von Marbach etwa in liturgischen Handschriften und Frühdrucken deutscher Bistümer wie Bremen, Lübeck, Hamburg, Hildesheim, Schleswig und anderswo, aber auch in nordischen Diözesen wie etwa Kopenhagen, Viborg, Lund und Strängnäs. Historisch lässt sich etwa belegen, dass das Domkapitel im schwedischen Lund sich ... die Lebensregeln des Stiftes von Marbach zu eigen machte und auch dessen Liturgie übernahm. Dort – und wohl anderswo in weiteren Diözesen Norddeutschlands und Skandinaviens auch – war es teilweise so, dass Domkapitel ihre Liturgie nicht nur für sich praktizierten, sondern diese der ganzen Diözese übertragen haben.

Das müsste man nun alles im Detail unter die Augen nehmen. Ich habe jetzt lediglich über die Alleluiaverse der Osterzeit gesprochen. Ähnliches gilt für die Alleluia der Sonntage nach Pfingsten. Diese finden sich in erhaltenen Missalien, Gradualien oder eben auch im Liber ordinarius. Neben der Messe sind solche Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten aber auch im Stundengebet zu finden. Beispielsweise in der Zuweisung der Psalmen im täglichen Gebet. Oder im liturgischen Kalender des Kirchenjahres. Dies alles übermitteln uns Antiphonarien oder Psalterien, oder eben auch der Liber ordinarius mit seinen Initien. – Jedenfalls lohnt es sich, für die frühe Geschichte eines Klosters oder sogar eines Bistums, deren Gründungsgeschichte, deren interne Verbundenheit, solche liturgischen Details in den kultischen Manuskripten nicht zu übergehen.

Ich habe also jetzt nur die österlichen Alleluiaverse der Messe erwähnt. Und damit eigentlich nur Missalien und Gradualien, und eben auch den Liber ordinarius. Ich tue dies deswegen so, weil ich im Augenblick die Alleluiareihen der Osterwoche, wie auch jene der fünf Sonntage nach Ostern, für die Homepage von Cantus Planus der Universität Regensburg bereitgemacht habe. Sie sollen in den kommenden Wochen aufgeladen werden. Es sind dies die Angaben aus rund 1'200 Handschriften, Inkunabeln und Frühdrucken. Zusammengetragen in Notizheften hat diese vor allem der Benediktinermönch Gabriel Beyssac, gefolgt dann auch durch den ebenso bekannten liturgiewissenschaftlichen Forscher Michel Huglo. Beyssacs Notizhefte befinden sich bei seinem – ebenfalls bekannten – Mitbruder François Huot, der in der Ermitage de Longeborgne im Schweizer Kanton Wallis lebt. Huglos Notizen bewahrt die theologische Fakultät von Regensburg auf. Intensiv gearbeitet mit diesen österlichen Alleluiaversen hat vor fünfzig Jahren schon Heinrich Husmann im „Dänischen Jahrbuch für Musikforschung“ und in verschiedenen Aufsätzen. Alle drei Forscher leben nicht mehr, aber ihr Nachlass ist für die liturgiewissenschaftliche wie auch historische Forschung der heutigen Zeit von grosser Bedeutung.

Längst schon ist auf der Regensburger Homepage die Zusammenstellung der Alleluiaverse der Nachpfingstsonntage realisiert worden. Es ist dies das gemeinsame Werk von David Hiley und Robert Klugseder. Nun liefere ich endlich die Alleluiaverse der Osterzeit dazu. Ein Dank – der sie leider zu Lebzeiten nicht erreicht – geht dabei an Gabriel Beyssac und Michel Huglo. Und an Sie alle ergeht die Bitte, Ergänzungen, Angaben zu weiteren Handschriften und die Feststellung allfälliger Irrtümer mir zu melden. Die beiden Notizbuchschreiber haben nicht immer sehr deutlich geschrieben, oft selber Fragezeichen hinterlassen und wohl auch hie und wieder etwas übersehen. Und auch ich habe mit Sicherheit Fehler gemacht. Aber sicher bin ich, dass diese Arbeit der genannten Forscher sich gelohnt hat.

Ich möchte zum Schluss noch kurz zusammenfassen, was mir die Arbeit mit den Alleluia, aber auch mit weiteren Antiphonen, Matutinresponsorien, Litaneien und anderen Elementen der örtlichen Liturgie gebracht hat, als ich mich um die Situierung meines Zurzacher Liber ordinarius bemühte. Zu ersten einmal lernte ich Marbach kennen. Ich fand diesen Namen nur einmal in den damals zugänglichen Bibliothekskatalogen in der Schweiz. Ein Manuskript in St. Gallen wurde tatsächlich Marbach zugeschrieben, und der nicht geläufige Name Marbach ins St. Galler Rheintal gelegt. Dort gibt es tatsächlich ein kleines Dörfchen namens Marbach...

Ich selber konnte nun mindestens acht Chorherren- und Chorfrauenstifte nachweisen, welche die Liturgie Marbachs zu ihrer eigenen machten. Diese befanden sich in den Diözesen Basel, Konstanz, Freising und Lausanne. Bei allen dürfen und müssen wir direkte Intervention des elsässischen Reformzentrums anlässlich der Gründung oder bei der Umwandlung in ein reguliertes Stift annehmen. Und diese Einflussnahme geschah nicht nur durch Übermittlung der Consuetudines und der liturgischen Bücher, sondern häufig durch Entsendung von Marbacher Chorherren als Pröpste, Prioren oder Konventualen in das betreffende Haus.

Und historische Quellen gaben mir recht. Da waren etwa die beiden Kanonissenstifte Schwarzenthann und Schönensteinbach, deren liturgische Bücher ich einsah. Beide unterstanden „in spiritualibus“ dem Marbacher Propst, der Brüder seines Konvents als Prioren oder Spirituale zu den Chorfrauen schickte. Um die Mitwirkung bei der „fundatio“ oder „institutio“ etwa in Interlaken, St. Leonhard in Basel, St. Martin auf dem Zürichberg und Indersdorf wissen wir aus entsprechenden Dokumenten. Ähnliches vermuten wir in Ittingen, auch wenn es möglicherweise auf dem Weg über ein anderes Stift geschah, das sich seinerseits dem „Ordo antiquus“ in Form der Marbacher Consuetudines zugewandt hatte. Und eben: Für Zurzach wird der Liber ordinarius mit der Marbacher Liturgie zum Zeugnis für Interventionen durch das Reformstift.

Was mir auch klar wurde: Die einmal etablierte Liturgie überdauerte regelmässig die Zeit der engen Bindungen an das Mutterkloster. Solche lösten sich aber spätestens im 13. Jh., als Marbach zu einer Abtei erhoben wurde. In der „temps de décadence“, wie es ein Historiker bezeichnete. Im Basler Stift St. Leonhard und in Marbach selbst setzte wohl die Inkorporation in die Windesheimer Reformkongregation einen Schlussstrich unter die Feier der Marbacher Liturgie, in Schönensteinbach die Übernahme durch die Dominikanerinnen, in Ittingen der Verkauf an die Kartäuser, in Schwarzenthann der Zerfall des Klosters im 15. Jh. Interlaken wird wohl bis zur Aufhebung in der Reformation Marbacher Liturgie gefeiert haben, Zurzach – obwohl längst weltliches Kollegiatstift – dürfte bis ins 17. Jh. hinein elsässisache Chorherrenliturgie verwendet haben. Noch viele weitere Stifte, die das Gotteslob „secundum morem Marbacensis“ gesungen haben, könnten wohl durch noch nicht erforschte Manuskripte aufgefunden werden.

Chorherrenstifte, bei denen die Übernahme der Marbacher Consuetudines nur Observanzwechsel bedeutete, übernahmen kaum oder nie die Liturgie des Reformstiftes. Kreuzlingen etwa behielt das Konstanzer, Polling das Salzburger Offizium. Am Rande nur habe ich den Liber ordinarius von Zurzach erwähnt, der mir diese Angaben geliefert hat. Ich betrachte diesen als liturgische Quelle aus dem elsässischen Reformstift, das dem Zurzacher Liber ordinarius zugrunde liegt. Und ich vermute, dass dieser seinerseits übernommen und angepasst worden war aus dem benediktinischen Reformkloster in Hirsau.

Spätere Derivate stehen zur Verfügung. Etwa solche aus Rheinau und Zürich in der Schweiz, aber auch solche etwa aus Trondheim in Norwegen und Linköping in Schweden. Nicht nur könnte so der wohl älteste bekannte Liber ordinarius rekonstruiert werden, wir bekämen auch Auskunft über die Beziehungen zwischen Marbach und Hirsau in der Gregorianischen Reform wie auch über den Einfluss Marbachs auf das liturgische Leben nordischer Diözesen. Klar wurde mir eines: So wie man von einer Konstanzer, Basler oder Strassburger Liturgie sprechen kann, so gab es im Mittelalter auch eine Liturgie der Chorherren von Marbach. Bindungen der Tochterklöster ans ferne Mutterkloster scheinen – mindestens in liturgischer Hinsicht – enger gewesen zu sein als an die für sie zuständige Kathedrale.

Ich habe versucht, Ihnen am Beispiel der Marbachschen Osteralleluia zu zeigen, wie liturgische Angaben und Formeln so viel über die Geschichte eines Stiftes, eines Klosters, einer Diözese aussagen können. Ich tat dies – um es nochmals zu erwähnen – weil in der Homepage von „Cantus Planus“ in wenigen Tagen die österlichen Alleluia aus 1200 Handschriften, Inkunabeln und Frühdrucken einzusehen sind, die vor allem Gabriel Beyssac, dann auch Michel Huglo notiert haben. Zögern Sie nicht, Ihrerseits Ihnen bekannte Reihen mitzuteilen, aber ebenso auch, mich auf Fehler aufmerksam zu machen.